DIE GRUNDSÄTZE
DES ORDENS
er
Abendland-Orden vom Hl. Martin ist eine internationale hierarchische
Gemeinschaft von Damen und Herren, die einerseits die alten, ehrwürdigen Ritterorden
und andererseits eine der Zukunft dienende Zielsetzung sind zur Grundlage hat.
Der Abendland-Orden vom Hl. Martin ist die
Zusammenfassung aller Ordensmitglieder
und Ordens- angehörigen (Inhaber von
Ordenswürden).
Der
Abendland-Orden vom Hl. Martin hat den Zweck, die Aufgabe und das
Ziel, eine Erneuerung und Verbreitung der christlich-abendländischen
Reichstradition zu betreiben. Er ist bestrebt mit den dieser Tradition
zugehörigen, erhaltenswerten ideellen und kulturellen Werten in Verbindung mit
den Gegebenheiten unserer Zeit für eine wahre abendländische Einheit
einzustehen und so den Völkern der Erde den ersehnten Frieden vorzuleben, um
Krieg, Elend und Furcht zu bannen.
Die Förderung von Kunst und Wissenschaft
gemäß dieser Zielsetzung ist ein echtes Anliegen des Ordens.
Der Orden betrachtet es als wichtige
Aufgabe, seinen Angehörigen jede mögliche Beratung, Förderung und Schutz zu
bieten.
Im Bedarfsfall, zum Beispiel bei
Notständen und dergleichen, beteiligt sich der Orden an geeigneten Hilfsaktionen
bzw. organisiert derartige Maßnahmen. Dazu gehören auch andere vom Orden
ausgeübte karitative Tätigkeiten.
Der Schutzpatron des Ordens ist der Hl.
Martin von Tours.
Sein Namensfest am 11. November sowie der
Tag
der Ordensgründung am 12. November werden alljährlich vom Orden festlich
begangen.
Der Abendland-Orden
vom Hl. Martin ist von
der Internationalen Ordens-Union
(I.O.U.) anerkannt.
Jeder Ordensangehörige hat die Pflicht,
zu jeder Zeit, unter allen Umständen und gegenüber jedermann die Zielsetzung
des Ordens wahrzunehmen, sich den ordnungsgemäßen Weisungen der Amtsträger des
Ordens zu fügen und alles zu unterlassen, was dem Ansehen des Ordens abträglich
sein könnte.
Jeder Ordensangehörige betrachtet die
tägliche Verrichtung eines Gebetes oder eines guten Werkes im Sinne des Ordens
als selbstverständliche Pflicht.
Wer sich vorbehaltlos unseren
ordensinternen moralischen, hierarchischen und disziplinären Anschauungen
homogen
fühlt, den nehmen wir nach Erfüllung der
entsprechenden Vorraussetzungen, mit feierlichem Gelöbnis in unsere Reihen auf.
Zur Investitur für die Offizierswürde
sind nur Damen und Herren christlichen Glaubens zugelassen.
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S. H. Friedrich Josef
v. Perko-Greiffenbühl-Friaul Stifter, Souverän und
Ordensgeneral des Abendland-Ordens vom Hl. Martin |
DIE ORGANISATION
DES
ORDENS
ie
Leitung des Ordens liegt in den Händen des Souveräns und Ordensgenerals. Er und die zu bestimmten Ämtern berufenen
Komture bilden die Ordensregierung (Rat der Komture).
Der
Souverän und Ordensgeneral ist der Garant der Einheit und Unteilbarkeit
des Ordens. Er entscheidet bindend in allen Fragen der Auslegung des
Ordensreglements und ist oberste Instanz in allen Streitfragen.
Der Souverän und Ordensgeneral verleiht
die Ordenswürden und beruft bzw. bestätigt die Amtsträger des Ordens.
Der Großkomtur vertritt den Souverän und
Ordensgeneral im Falle seiner Verhinderung und führt nach dessen Ableben seine
Geschäfte bis zum Amtsantritt eines Nachfolgers weiter.
Der Ordenssekretär leitet das
Ordenssekretariat.
Der
Ordensschatzmeister leitet das Wirtschaftsamt des Ordens
und erledigt alle Geschäfte, die mit der
Finanzgebarung
zusammenhängen.
Der Generalvisitator führt das Ressort
„Innere Angelegenheiten“.
Der Justitiar ist für„Rechtsangelegenheiten“
zuständig.
Für bestimmte Arbeitsbereiche werden vom
Souverän und Ordensgeneral Komture und Ordensreferenten berufen. Ihre
Kompetenzen werden jeweils für die Dauer ihrer Berufung festgelegt. Die oben
genannten Personen müssen römisch-katholischen Glaubens sein.
Zur Erleichterung der administrativen
Leitung des Ordens können vom Souverän und Ordensgeneral für bestimmte Gebiete
Vikariate, Hauptpräfekturen, Präfekturen und Subpräfekturen errichtet werden.
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S. H. Friedrich Erich v. Perko-Greiffenbühl-Friaul Souverän und
Ordensgeneral des Abendland-Ordens vom Hl. Martin |
DIE ORDENS-ANGEHÖRIGEN
ür
die Ordensangehörigen gibt es folgende Rangstufen:
a) Junker – Schwester (dies sind junge Damen und
Herren (i. d. R. vom vollendeten 16. bis 21. Lebensjahr)), die sich besonders
im Dienste des Ordens bewährt haben und nach Ablegung des „Jugendversprechens“
vom Souverän und Ordensgeneral zu „Junkern bzw. Schwestern vom Abendland-Orden“
ernannt wurden.
b) Postulanten. Dies sind Damen und Herren, die
nach zufrieden stellender Probezeit für würdig erachtet wurden, das „Kleine
Ordensgelöbnis“ abzulegen und vom Souverän und Ordensgeneral zu „Postulanten
vom Abendland-Orden“ ernannt wurden.
c)
Offiziere. Dies sind Postulanten christlichen Glaubens, die nach einer
angemessenen, zufrieden stellend verlaufenen Dienstzeit und nach Ablegung des
„Großen Ordensgelöbnisses“ vom Souverän und Ordensgeneral zu „Offizieren vom Abendland-Orden“ ernannt wurden.
d)
Ordensangehörige im Offiziersrang können für besondere Verdienste durch den
Souverän und Ordensgeneral in die Würde
von „Kommandeuren“, „Kommandeuren I. Klasse“ und schließlich von „Großoffizieren“
erhoben werden.
e)
Ordensseelsorger. Dies sind Priester, welche nach ihrer Investitur zum Offizier
vom Souverän und Ordensgeneral zu „Ordenskuraten“ oder „Ordensprälaten“
ernannt wurden.
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Standarte und
Zeremonienschwert des Abendland-Ordens vom Hl. Martin |
DIE ORDENS-INSIGNIEN
urch
das Tragen der Insignien verpflichtet der Orden seine Angehörigen, die Ziele
des Ordens offen zu bekennen, für sie einzustehen, sie zu verteidigen, zu
erklären und zu propagieren.
Die Ordensinsignien dürfen nur bei
offiziellen Anlässen des Ordens getragen werden. Für das Tragen von
Insignien zu anderen Anlässen ist eine
besondere Erlaubnis einzuholen.
Die an die Ordensangehörigen verliehenen
Insignien sind ein Ausdruck des Vertrauens seitens des Abendland-Ordens vom
Hl. Martin, sie müssen deshalb immer als besondere Ehrenzeichen betrachtet
und verwahrt werden. Sie werden ihren Trägern als Zeichen der verliehenen Würde
zu treuen Händen übergeben und bleiben immer Eigentum des Ordens.
Die Insignien des Abendland-Ordens vom
Hl. Martin sind bei der Internationalen Ordens-Union (I.O.U. II/2) registriert.
Die Insignien für die einzelnen
Rangstufen sind:
a)
Das „Allgemeine Ordensabzeichen“. Es ist
ein goldenes Kreuz in der Form des Zeremonienkreuzes des Heiligen Römischen Reiches,
in dessen vier Winkeln goldene Doppeladler stehen. Es wird als Steckkreuz auf dem linken Revers
bzw. an der linken Brustseite getragen. Das Zivilabzeichen – Rosette – wird
ebenfalls auf dem linken Revers bzw. an der linken Brustseite getragen.
b)
Das „Postulantenkreuz“. Es ist ein schwarzemailliertes
goldenes Kreuz in der Form des Zeremonienkreuzes des Heiligen Römischen
Reiches. Es wird für männliche Postulanten an einem Dreieckband, für weibliche Postulanten an
einer Schleife getragen. Das Band ist karmesinrot.
c)
Das „Offizierskreuz“. Es hat dieselbe Form wie das Postulantenkreuz. Es ist
beidseitig schwarz emailliert und in den vier Winkeln des Kreuzes stehen
goldene Doppeladler. Über dem Kreuz ist eine Darstellung der Krone des Heiligen
Römischen Reiches gesetzt. Es wird von männlichen Offizieren an einem Band um
den Hals getragen. Weibliche Offiziere tragen die Insignie an einer Schleife.
Das Band ist karmesinrot.
d)
Das „Kommandeurkreuz“. Es hat dieselbe Form und Größe wie das Offizierskreuz,
jedoch ohne Krone. Es wird als Steckinsignie an der linken Brustseite getragen.
e)
Der „Kommandeurstern“. Dies ist ein achtstrahliger, brillantierter Silberstern,
in dessen Mitte ein Kreuz in der Form des Kommandeurkreuzes aufgelegt ist. Es
wird an der linken Brustseite getragen.
f)
Das „Großoffizierskreuz“. Es hat die
Form, Größe und Ausführung des Offizierskreuzes und wird an einem breiten
karmesinroten Band von der rechten Schulter zur linken Hüfte getragen.
Die weiteren Bestimmungen betreffend das
Zeremoniell und die Arbeitsformen des Abendland-Ordens vom Hl. Martin sind
aus dem Ordensreglement ersichtlich.
Die wichtigsten Insignien
des Abendland-Ordens vom Hl. Martin (Oben:
Offizierskreuz, links:
Postulantenkreuz, rechts:
Kommandeurstern, Mitte:
Großoffizierskreuz) |
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Die Flagge der
Abendländischen Erneuerung – das höchste Symbol aller I. O. U.-Gemeinschaften |
Die „Flagge“ ist das höchste Symbol aller
Gemeinschaften, die in der Internationalen Ordens-Union registriert sind. Sie
wird bei Märschen und anderen Formationsformen vor allen Ordensstandarten bzw.
Fahnen geführt.
Der rote Grund bedeutet christliche
Nächstenliebe, aber auch die Bereitschaft, für unsere Ziele einzutreten. Das
goldene Kreuz symbolisiert das Christentum. Im internationalen Flaggencode
ergibt sie den Buchstaben „R“.
Das heißt für uns „Renaissance“ =
Wiedergeburt = christlich-
abendländische Reichsidee.
Quellennachweis:
„Der
Abendland-Orden vom Hl. Martin“, Wien 1965,
„Manifest
des Abendland-Ordens vom Hl. Martin“, 1968,
Deklaration des Abendland-Ordens vom Hl.
Martin“, 1972,
„Reglement
desAbendland-Ordens vom Hl. Martin“, 1974.
„Österreichisches
Ordenshandbuch“, R. Freiherr v. Prohazka, 1979.
Herausgegeben
von der Internationalen Ordens-Union (I.O.U.),
Ausgabe 2003.
Für
den Inhalt verantwortlich: Friedrich Erich Perko, beide Feldgasse 13 , 1080
Wien, Austria.
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